Aktuelle Förderprogramm-Hinweise
Land Brandenburg
ELER-Förderrichtlinie … für Maßnahmen zur Stärkung des Landschaftswasserhaushalts und für ein nachhaltiges Wassermanagement – bis 31. Dezember 2027 | zur Förderrichtlinie
- Gefördert werden juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, z.B. Kommunen, Gewässerunterhaltungsverbände, Naturschutzverbände, Vereine und Stiftungen.
ELER-Richtlinie … zur Förderung der naturnahen Entwicklung und dem Schutz von Gewässern – bis 31. Dezember 2027 | zur Förderrichtlinie
- Gefördert werden juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, z.B. Kommunen, Gewässerunterhaltungsverbände, Naturschutzverbände, Vereine und Stiftungen.
GAK-Förderrichtlinie … zur Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und von Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushalts – bis 31. Dezember 2028 | zur Förderrichtlinie
- Gefördert werden Körperschaften des öffentlichen Rechts, z.B. Kommunen und Gewässerunterhaltungsverbände.
Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel – Bereich Starkregenvorsorge – bis 31. Dezember 2027 | zur Förderrichtlinie
- Gefördert werden u.a. Städte und Gemeinden sowie Gewässerunterhaltungsverbände.
Richtlinie zur Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau – bis 31. Dezember 2026 | zur Förderrichtlinie
- Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.
Richtlinie zur Förderung landwirtschaftlicher Beratungsdienstleistungen – bis 31. Dezember 2027 | zur Förderrichtlinie
- Gefördert wird die Beratung zu 31 Themenfelder, darunter Anpassung an die Folgen des Klimawandels, Gewässerschutz, Moorschutz, Agroforstwirtschaft, Forstwirtschaft.
Projektförderung durch den NaturSchutzFonds Brandenburg | zur Projektförderung
- Gefördert werden u.a. Projekte rund um die Stabilisierung des Landschaftswasserhaushalts, inkl. der Wiederherstellung und Renaturierung von Kleingewässern, Fließgewässern und der Regenerierung von Feuchtlebensräumen. Antragsberechtigt ist jede juristische oder natürliche Person, z.B. Landkreise und Kommunen, Verbände und Vereine, Privatpersonen.
Aktionsprogramm Wasserhaushalt PLUS beim NaturSchutzFonds Brandenburg | mehr Informationen
- Gefördert werden Projekte der Gewässerunterhaltungsverbände zur Anpassung von Wasserhaushalt und Gewässern an den Klimawandel. Außerdem werden Eigenanteile für Projekte nach ELER- und GAK-Richtlinie (s.o.) und im Rahmen des ANK (s.u.) bereitgestellt. Antragsberechtigt sind Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Gewässerunterhaltungsverbände.
Richtlinie Klima-/Moorschutz - investiv – Investitionen in ein klimagerechte Landnutzung und Entwicklung von organischen Böden – bis 30. Juni 2027 | zur Förderrichtlinie
- Gefördert werden juristische und natürliche Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Bund/Länder-Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE) | zum Förderprogramm
- Die Förderung dient Gemeinden, u.a. für Maßnahmen der wassersensiblen Stadt- und Freiraumplanung und zur Reduzierung des Wärmeinseleffekts.
Bund
Förderprogramm „Palu“ | zum Förderprogramm
- Mit Mitteln des Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) wird die dauerhafte Wiedervernässung genutzter Moore gefördert und eine moorbodenschonende Landnutzung unterstützt.
Förderprogramm „Auenrenaturierung an Fließgewässern“ – bis 31. Dezember 2026 | zum Förderprogramm
- Mit Mitteln des ANK werden beispielsweise Projekte zur Wiederherstellung naturnaher Wasser- und Bodenverhältnisse, Entwicklung auentypischer Lebensräume sowie Gestaltung naturnaher Uferbereiche – jenseits der Bundeswasserstraßen – gefördert.
Förderprogramm InAWi – bis 31. Dezember 2027 | zum Förderprogramm
- Mit Mitteln des ANK werden Maßnahmen gefördert, die der Aktivierung in den Moorregionen dienen und infolgedessen die Wiedervernässung von Moorböden in Deutschland voranbringen. Sie umfassen Informations- und Qualifizierungsmaßnahmen, die Entwicklung von Moorbodenschutzkonzepten, das Moorbodenschutzmanagement sowie länderübergreifende Strategien.
Förderprogramm Natürlicher Klimaschutz in Kommunen | zum Förderprogramm
- Mit Mitteln des ANK unterstützt das Bundesumweltministerium Städte und Gemeinden, Grünflächen zu schaffen, Böden zu entsiegeln und Artenvielfalt zu fördern.
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